Entwurf des neuen AG SGB XII
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15. Dezember 2008 entschieden, dass § 4 Abs. 2 bis 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes mit Art. 97 Abs. 3 der Landesverfassung unvereinbar sind, soweit sie keinen dem strikten Konnexitätsprinzip entsprechenden Kostenausgleich enthalten. Damit wurden die finanziellen Regelungen im brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz, die der Finanzierung der den Landkreisen und kreisfreien Städten mit dem Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch vom 6. Dezember 2006 übertragenen Aufgaben dienten, für verfassungswidrig erklärt.
Der Landesgesetzgeber war daher gehalten, bis zum Haushaltsjahr 2010 neue Regelungen zur auskömmlichen Finanzierung zu schaffen. - VfGBbg 68/07 und 66/07- Nun liegt der Entwurf eines Artikelgesetzes vor, das den Anforderungen genügen soll. Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 1843.pdf | 169.48 KB |
