Geschlossene Heime?

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Wie soll in Brandenburg zukünftig mit Unterbringungsbeschlüssen nach § 1906 Abs. 1 BGB umgegangen werden? Unter Federführung des Brandenburger Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat in den Jahren 2010 / 2011 eine Arbeitsgruppe die bisherige Situation untersucht.

Daraus wurde ein Thesenpapier entwickelt, das am 09.11.2011 vom Landespsychiatriebeirat zur Kenntnis genommen wurde.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die bisherige Praxis der wohnortfernen Unterbringung von Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen in anderen Bundesländern zu beenden. In Brandenburg sollen keine gesonderten geschlossenen Einrichtungen geschaffen werden. Vielmehr soll die regionale Versorgungsverpflichtung gestärkt werden - auch und gerade für Menschen mit komplexem Hilfebedarf wegen selbstgefährdenden Verhaltens. Weitere Beratungen der Thesen mit anderen Ressorts und in der (Fach-) Öffentlichkeit sollen folgen.
Das Thesenpapier kann hier heruntergeladen werden. Wir sind gespannt auf die Diskussion.

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Thesenpapier_AG 1906BGB_3-11-11.pdf135.05 KB

Kommentare

Geschlossene Heime?

Ich unterstütze die Position der Arbeitsgruppe voll!

Kein "Verschiffen" von Unterzubringenden mehr!

Regionale Verantwortung!

Keine spezialisierten, konzentrierenden und ausgrenzenden Heime "im Wald", die immer voll sein müsssen damit die Träger überleben!

Sondern Auf-/ Ausbau flexibel abrufbarer Ressourcen vor Ort als Baustein der regionalen Versorgung!

Ganz meine Meinung. Super.
T.Dau
(Dipl.-Sozialarbeiter, Mitglied BraGSP)