Heimgesetz - es war einmal
Die letzte Föderalismusreform hatte u. a. zur Folge, dass der Bund nunmehr für die zivilrechtlichen, die Länder aber für die ordnungsrechtlichen Aspekte des Wohnens mit Betreuung und Pflege zuständig sind. Das bisherige Heimgesetz wurde ersetzt durch das "Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG)". In Brandenburg wurde das "Gesetz über das Wohnen mit Pflege und Betreuung des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz – BbgPBWoG)" erlassen.
- beide hier als download erhältlich.
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| Anhang | Größe |
|---|---|
| WBVG.pdf | 24.93 KB |
| GVBl_I_13_2009.pdf | 393.27 KB |
