Institutsambulanzen: Neue Vereinbarung
Ab 1. Juli 2010 tritt eine neue "Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 2 SGB V" in Kraft.
Die Anlage zur Vereinbarung listet Einschlusskriterien auf, bei deren Vorliegen der Patientin / dem Patienten der Zugang zur PIA offen steht. Unter Auschlusskriterien ist nach wie vor die Soziotherapie verzeichnet, die mit PIA-Behandlung nicht kompatibel sein soll (Anlage).
Gemeinsam mit Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen hatte die BraGSP eine trialogische Stellungnahme zur Problematik veröffentlicht. Darauf bezieht sich das Schreiben des GKV-Spitzenverbands (Anlage).
