Trialogische Stellungnahme: PsychPV einhalten!
Die Landesregierung hat mit dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz vom 05. Mai 2009 (BbgPsychKG) die Besuchskommissionen gem. § 33, 49 BbgPsychKG mit erweiterten Kontrollbefugnissen ausgestattet – nicht zuletzt, um die Einhaltung der „Psychiatrie-Personalverordnung“ (PsychPV) sicherzustellen.
Die Zusammenarbeit zwischen Besuchskommissionen und Kliniken ließ im vergangenen Jahr zu wünschen übrig, was uns zu dieser Stellungnahme veranlasst hat - s. Anhang
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Trialog_Stellungnahme_PsychPV.pdf | 91.05 KB |
